Wie kann ich in Deutschland arbeiten?
Wie kann ich in Deutschland arbeiten?
Deutschland bietet Fachkräften aus dem Ausland zahlreiche Möglichkeiten, eine Beschäftigung aufzunehmen. Welche Voraussetzungen gelten, hängt unter anderem von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrer Qualifikation, Ihrem Beruf und davon ab, ob Sie bereits ein konkretes Jobangebot haben.
Wer aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen und hier arbeiten möchte, benötigt in vielen Fällen einen passenden Aufenthaltstitel. Welche Aufenthaltserlaubnis oder welches Visum infrage kommt, richtet sich nach dem konkreten Arbeits- und Qualifikationsprofil.
Der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt
Der Weg nach Deutschland ist nicht für alle Bewerber gleich. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Personen, die bereits ein konkretes Jobangebot haben, und Personen, die zunächst in Deutschland nach einer passenden Stelle suchen möchten.
1. Welche Qualifikation brauche ich?
Eine wichtige Voraussetzung für viele Wege zur Beschäftigung in Deutschland ist eine berufliche Qualifikation oder ein Hochschulabschluss. Für Fachkräfte kommen insbesondere Aufenthaltstitel nach § 18a und § 18b AufenthG in Betracht.
Dabei muss die ausländische Qualifikation je nach Aufenthaltsweg entsprechend anerkannt oder mit einer deutschen Qualifikation vergleichbar sein.
2. Muss mein Berufsabschluss anerkannt werden?
Das hängt von Ihrem Beruf und dem geplanten Aufenthaltstitel ab. In Deutschland wird zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden.
Reglementierte Berufe
Bei reglementierten Berufen ist eine formale Anerkennung beziehungsweise eine Berufszulassung in der Regel erforderlich. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Gesundheitsberufe.
Nicht reglementierte Berufe
Bei vielen nicht reglementierten Berufen ist eine formale Anerkennung für die tatsächliche Berufsausübung nicht zwingend erforderlich. Für bestimmte Visa kann die Anerkennung oder ein anderer Qualifikationsnachweis jedoch trotzdem relevant sein.
Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob Ihre ausländische Qualifikation einer entsprechenden deutschen Qualifikation gleichwertig ist. Bei vollständigen Unterlagen dauert das Verfahren in der Regel etwa drei bis vier Monate.
3. Ich habe bereits ein Jobangebot – was nun?
Wenn Sie bereits ein konkretes Jobangebot von einem deutschen Arbeitgeber haben, ist der nächste Schritt die Prüfung, welcher Aufenthaltstitel zu Ihrer Situation passt.
- Qualifikation und berufliche Voraussetzungen prüfen
- Arbeitsangebot beziehungsweise Beschäftigungsverhältnis klären
- Erforderliche Anerkennung prüfen
- Passenden Aufenthaltstitel bestimmen
- Falls erforderlich: Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen
- Nach der Einreise die erforderlichen Schritte bei der Ausländerbehörde erledigen
4. Welche Möglichkeiten gibt es ohne Jobangebot?
Auch ohne bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Einreise zur Arbeitssuche möglich sein.
Eine wichtige Möglichkeit ist die Chancenkarte. Sie ermöglicht qualifizierten Personen unter bestimmten Voraussetzungen, nach Deutschland einzureisen und hier nach einer passenden Beschäftigung zu suchen.
Die Chancenkarte ist keine allgemeine Arbeitserlaubnis für jede beliebige Beschäftigung. Sie dient insbesondere der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung oder einer Qualifizierungsmaßnahme.
Die Chancenkarte kann unter anderem über eine bereits in Deutschland anerkannte Qualifikation oder – je nach Voraussetzungen – über ein Punktesystem erhalten werden. Für die Chancenkarte gelten außerdem Anforderungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
5. Was gilt für Fachkräfte?
Wer eine qualifizierte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Fachkraft nach Deutschland einwandern.
Für das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte sind unter anderem eine entsprechende Qualifikation und ein konkretes Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung relevant.
Eine einfache Hilfstätigkeit reicht für diesen Aufenthaltstitel grundsätzlich nicht als qualifizierte Beschäftigung aus.
6. Wie wichtig sind Deutschkenntnisse?
Die erforderlichen Sprachkenntnisse hängen vom jeweiligen Aufenthaltsweg und vom Beruf ab. Bei bestimmten Verfahren können konkrete Sprachanforderungen gelten, während bei anderen Wegen kein bestimmtes Deutschniveau als allgemeine Voraussetzung vorgeschrieben ist.
Unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen können gute Deutschkenntnisse die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutlich verbessern – insbesondere bei Berufen mit direktem Kontakt zu Kunden, Patienten, Kollegen oder Behörden.
7. Kann ich mit einem Touristenvisum arbeiten?
Ein Touristen- beziehungsweise Schengen-Visum berechtigt grundsätzlich nicht dazu, in Deutschland eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen. Für einen langfristigen Aufenthalt zur Arbeit ist in vielen Fällen das dafür vorgesehene Visum beziehungsweise der passende Aufenthaltstitel erforderlich.
8. Was passiert nach der Einreise?
Nach der Einreise richten sich die nächsten Schritte nach Ihrem Aufenthaltstitel und Ihrer persönlichen Situation.
- Wohnsitz anmelden, sofern erforderlich
- Aufenthaltstitel bei der zuständigen Behörde klären beziehungsweise beantragen
- Arbeitsaufnahme entsprechend der erteilten Erlaubnis beginnen
- Erforderliche Versicherungen und weitere Formalitäten erledigen
- Bei reglementierten Berufen die erforderliche Berufszulassung beachten
Welche Unterlagen werden häufig benötigt?
Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Visum und Ihrer persönlichen Situation ab. Häufig werden jedoch folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Reisepass
- Nachweise über Ausbildung oder Studium
- Nachweise über berufliche Qualifikationen
- Anerkennungs- oder Bewertungsnachweise, sofern erforderlich
- Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot, sofern erforderlich
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, sofern erforderlich
- Weitere Unterlagen entsprechend dem jeweiligen Visumverfahren
Häufig gestellte Fragen
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Die Chancenkarte ermöglicht qualifizierten Personen unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise zur Arbeitssuche in Deutschland.
Nein. Das hängt vom Beruf und vom gewählten Aufenthaltstitel ab. Bei reglementierten Berufen gelten besondere Anforderungen. Bei nicht reglementierten Berufen ist eine formale Anerkennung für die Berufsausübung häufig nicht erforderlich.
In der Regel nicht. Für eine langfristige Beschäftigung in Deutschland ist grundsätzlich der dafür vorgesehene Aufenthaltsweg erforderlich.
Bei vollständigen Unterlagen dauert das Anerkennungsverfahren in der Regel etwa drei bis vier Monate. Die tatsächliche Dauer kann je nach zuständiger Stelle und Verfahren unterschiedlich sein.
Nicht für jeden Aufenthaltsweg gelten dieselben Sprachvoraussetzungen. Je nach Beruf und Verfahren können jedoch bestimmte Sprachkenntnisse erforderlich sein. Gute Deutschkenntnisse sind außerdem für die erfolgreiche Jobsuche und den Berufsalltag häufig sehr hilfreich.
Bei wesentlichen Unterschieden können je nach Beruf und Verfahren Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sein. Nach deren erfolgreichem Abschluss kann eine vollständige Anerkennung möglich sein.
Die Such-Chancenkarte ist grundsätzlich zur Arbeitssuche gedacht. Während dieser Zeit ist eine Beschäftigung nur in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang möglich. Wenn Sie eine reguläre qualifizierte Beschäftigung aufnehmen möchten, benötigen Sie dafür den passenden Aufenthaltstitel.
Das hängt unter anderem von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrer Qualifikation, Ihrem Beruf, einem vorhandenen Jobangebot und weiteren persönlichen Voraussetzungen ab. Deshalb sollte der konkrete Einzelfall geprüft werden.
Ihr Weg nach Deutschland
Der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt beginnt mit der Prüfung Ihrer persönlichen Voraussetzungen. Entscheidend sind insbesondere Ihre Qualifikation, Ihr Beruf, ein mögliches Jobangebot und der passende Aufenthaltstitel.
Wenn Sie bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, kann der Weg über einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung führen. Wenn Sie noch keine Stelle gefunden haben, kann die Chancenkarte unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit sein.
Wichtig ist: Es gibt nicht den einen Weg nach Deutschland. Der richtige Weg hängt von Ihrem individuellen Profil ab.

